Zwei Steuern entscheiden, wie viel vom geerbten Haus bei Ihnen ankommt: die Erbschaftsteuer beim Erben und die Spekulationssteuer beim Verkauf. Beide lassen sich mit den richtigen Fristen und Freibeträgen oft ganz vermeiden. Hier die Regeln – verständlich, mit Beispielen.
| Verwandtschaft | Freibetrag | Steuerklasse |
|---|---|---|
| Ehe-/eingetragene Partner | 500.000 € | I (7–30 %) |
| Kinder (je Elternteil) | 400.000 € | I (7–30 %) |
| Enkel | 200.000 € | I (7–30 %) |
| Eltern (bei Erbschaft) | 100.000 € | I (7–30 %) |
| Geschwister, Nichten/Neffen | 20.000 € | II (15–43 %) |
| Nicht verwandt | 20.000 € | III (30–50 %) |
Beim Verkauf zählt nicht Ihr Erbdatum, sondern der Anschaffungszeitpunkt des Erblassers – Sie „erben" seine Haltedauer mit. Keine Spekulationssteuer fällt an, wenn:
Ihre Mutter kaufte das Haus 2009 und Sie erben es 2026: Die Zehnjahresfrist ist längst abgelaufen – Sie können sofort steuerfrei verkaufen. Kaufte sie dagegen 2019 und vermietete es, wäre ein Verkauf vor 2029 steuerpflichtig (persönlicher Einkommensteuersatz auf den Gewinn).
Die Erbschaftsteuer wird meist innerhalb weniger Wochen nach dem Steuerbescheid fällig – unabhängig davon, ob das Erbe aus Bargeld oder einer Immobilie besteht. Wenn die Erbengemeinschaft sich nicht einig ist oder der Verkauf dauert, entsteht Druck. Ihre Optionen:
Jeder Erbe versteuert seinen eigenen Anteil nach seinem persönlichen Freibetrag und seiner Steuerklasse – nicht die Gemeinschaft als Ganzes.
Für die Erbschaftsteuer bewertet das Finanzamt die Immobilie nach standardisierten Verfahren. Verkaufen Sie zeitnah zu einem niedrigeren Preis, kann dieser als Nachweis des niedrigeren Werts dienen – hier lohnt der Gang zum Steuerberater.
Restschulden mindern den steuerpflichtigen Erwerb. Beim Ankauf durch Finanzwert werden bestehende Kredite direkt abgelöst – die Erben erhalten den Nettoerlös. Mehr dazu: Geerbtes Haus verkaufen.
Drei kurze Fragen, keine persönlichen Daten. Sie erhalten sofort eine erste Einschätzung, wie schnell Liquidität möglich ist – und ob das Elternhaus in der Familie bleiben kann.