Für Eigentümer in finanzieller Schieflage
Diskret und deutschlandweit: Finanzwert kauft Ihre Immobilie an, löst bestehende Schulden ab und sichert Ihnen ein notarielles Rückkaufrecht – im Grundbuch eingetragen. So wird eine drohende Zwangsversteigerung verhindert oder eine laufende Versteigerung gestoppt, und Sie können in Ihrem Zuhause wohnen bleiben.
Fall 1 – Sie kaufen zurück: Wir erwerben Ihre Immobilie und räumen Ihnen ein notarielles Rückkaufrecht ein. Möchten Sie zurückkaufen, geschieht das zum ursprünglichen Kaufpreis zuzüglich eines fest vereinbarten Aufschlags. Unser Ertrag ist der vereinbarte Aufschlag.
Fall 2 – Sie kaufen nicht zurück: Wenn Sie nicht zurückkaufen möchten, verkaufen wir die Immobilie strukturiert zum bestmöglichen Preis. Am Gewinn, den wir dabei erzielen, beteiligen wir Sie.
Ja. Wir kaufen Immobilien über einen notariellen Kaufvertrag, genauso wie jeder andere Käufer auch. Es gibt keine versteckte Kreditvergabe, keine grauen Konstrukte. Der Notar prüft alles unabhängig. Das Rückkaufrecht wird im Grundbuch eingetragen, damit es für Sie rechtlich verbindlich ist. Wir arbeiten transparent: Sie sehen jeden Schritt, bevor Sie unterschreiben.
Für Sie als Verkäufer entstehen keine zusätzlichen Kosten. Das Erstgespräch ist kostenfrei. Die Notar- und Grundbuchkosten übernehmen wir. Sie erhalten den vereinbarten Kaufpreis ausgezahlt – ohne Abzüge, ohne versteckte Gebühren.
Wir lassen den Wert Ihrer Immobilie durch ein unabhängiges Gutachten ermitteln. Auf dieser Basis machen wir Ihnen ein faires Angebot. Der Kaufpreis und der spätere Rückkaufpreis werden vor der Beurkundung schriftlich festgelegt. Es gibt keine Überraschungen nachträglich.
Vom ersten Gespräch bis zur Auszahlung dauert es in der Regel wenige Wochen. Bei akutem Zeitdruck, etwa wenn ein Versteigerungstermin unmittelbar bevorsteht, arbeiten wir so schnell wie es der Notar zulässt. In dringenden Fällen konnten wir schon innerhalb von Tagen handeln.
Nein. Eine Zwangsversteigerung ist öffentlich, unser Verfahren nicht. Es gibt keine Anzeigen, keine Gerichtsbekanntmachungen, keine öffentlichen Termine. Alles läuft diskret über den Notar. Wir behandeln Ihren Fall mit absoluter Vertraulichkeit.
Der Rückkaufpreis wird vor dem Kauf gemeinsam mit Ihnen festgelegt und notariell beurkundet. Es gibt keine nachträglichen Anpassungen. Ob der Rückkauf für Sie realistisch ist, besprechen wir offen im Erstgespräch. Falls der Rückkauf nicht klappt, vermäkeln wir das Objekt gemeinsam am Markt und Sie erhalten eine Gewinnbeteiligung am Erlös.
Melden Sie sich sofort, auch wenn der Termin in wenigen Tagen ist. Wir prüfen umgehend, ob und wie wir helfen können. In vielen Fällen lässt sich der Termin noch abwenden, wenn schnell gehandelt wird. Zögern Sie nicht: Jede Stunde zählt.
Das hängt von Ihrer Situation und dem gemeinsam vereinbarten Ablauf ab. In vielen Fällen können Sie die Immobilie während der Rückkaufphase weiter nutzen oder bewohnen. Das klären wir individuell im Gespräch. Es gibt keine Standardlösung, die für alle passt.
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