Das gemeinsame Haus ist bei einer Trennung oft der größte Streitpunkt: Einer will verkaufen, einer will bleiben, der Kredit läuft weiter. Hier finden Sie Ihre Optionen – verständlich erklärt, ohne Juristendeutsch. Und einen Weg, bei dem einer von Ihnen wohnen bleiben kann.
Der bleibende Partner zahlt den anderen aus und übernimmt den Kredit allein. Scheitert in der Praxis oft daran, dass die Bank die Finanzierung für eine Person nicht mitträgt oder das Geld für die Auszahlung fehlt.
Beide verkaufen am Markt und teilen den Erlös. Wirtschaftlich meist gut – setzt aber voraus, dass beide kooperieren und Zeit haben. Bei laufendem Streit oder Zeitdruck schwierig.
Wenn sich beide nicht einigen, kann ein Partner die Versteigerung erzwingen. Das ist fast immer die schlechteste Lösung: öffentlich, langwierig, und der Erlös liegt oft deutlich unter dem Marktwert.
Finanzwert kauft die Immobilie an, der auszugswillige Partner erhält seinen Anteil sofort ausgezahlt, bestehende Kredite werden abgelöst. Der andere Partner (und die Kinder) können als Mieter wohnen bleiben – mit einem notariell gesicherten Rückkaufrecht, falls Sie das Haus später zurückerwerben möchten.
Nein, nicht zwingend – siehe die vier Optionen oben. Verkaufen ist nur einer von mehreren Wegen, und selbst dann muss niemand ausziehen.
Beim Ankauf durch Finanzwert wird der bestehende Immobilienkredit bei der Bank abgelöst. Damit endet auch die gemeinsame Haftung – ein häufig unterschätzter Vorteil bei Trennungen.
Nein. Kein öffentliches Inserat, keine Besichtigungstermine mit Fremden, kein Gerichtsaushang. Alles läuft diskret über den Notar.
Drei kurze Fragen, keine persönlichen Daten. Sie erhalten sofort eine erste Einschätzung, ob unser Modell zu Ihrer Situation passt.