Sie brauchen Liquidität – aber Ihr Zuhause soll Ihr Zuhause bleiben? Das geht. Entscheidend ist, welches Modell Sie wählen: Die Unterschiede zwischen Rückmietverkauf, Teilverkauf und Leibrente sind groß – und teuer, wenn man sie übersieht.
| Kriterium | Verkauf mit Rückkaufrecht (Finanzwert) | Teilverkauf | Leibrente |
|---|---|---|---|
| Auszahlung | Voller vereinbarter Kaufpreis | Meist max. 50 % des Werts | Rente statt Einmalbetrag, oft mit Abschlag |
| Laufende Kosten | Normale Miete | Nutzungsentgelt (steigt oft) | Keine, aber Eigentum ist weg |
| Zurück zum Eigentum? | Ja – Preis & Frist notariell fixiert | Teuer, an Wertsteigerung gekoppelt | Nein |
| Geeignet bei akuter Notlage | Ja – Schulden werden abgelöst | Meist nein (Bonitätsprüfung) | Nein (nur ab ~70 Jahre) |
Drohende oder laufende Zwangsversteigerung, gekündigte Kredite, Steuerschulden: Der Verkauf mit Rückkaufrecht stoppt den Druck und erhält die Chance aufs Eigentum.
Scheidung oder Erbauseinandersetzung: Ein Partner/Erbe wird ausgezahlt, der andere bleibt wohnen. Mehr dazu: Scheidung · Erbe.
Wenn die Bank nicht verlängert und die Rate untragbar wird, verschafft der Verkauf mit Rückkaufrecht Zeit zum Neuordnen. Mehr dazu: Anschlussfinanzierung.
Drei kurze Fragen, keine persönlichen Daten. Sie erhalten sofort eine erste Einschätzung, ob Verkaufen-und-Bleiben für Sie funktioniert.