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Ratgeber · Verkaufen & bleiben

Haus verkaufen und wohnen bleiben – so geht es richtig.

Sie brauchen Liquidität – aber Ihr Zuhause soll Ihr Zuhause bleiben? Das geht. Entscheidend ist, welches Modell Sie wählen: Die Unterschiede zwischen Rückmietverkauf, Teilverkauf und Leibrente sind groß – und teuer, wenn man sie übersieht.

Die drei Modelle im Vergleich

KriteriumVerkauf mit Rückkaufrecht (Finanzwert)TeilverkaufLeibrente
AuszahlungVoller vereinbarter KaufpreisMeist max. 50 % des WertsRente statt Einmalbetrag, oft mit Abschlag
Laufende KostenNormale MieteNutzungsentgelt (steigt oft)Keine, aber Eigentum ist weg
Zurück zum Eigentum?Ja – Preis & Frist notariell fixiertTeuer, an Wertsteigerung gekoppeltNein
Geeignet bei akuter NotlageJa – Schulden werden abgelöstMeist nein (Bonitätsprüfung)Nein (nur ab ~70 Jahre)
Warum wir vor dem Teilverkauf warnen: Mehrere große Teilkauf-Anbieter haben 2024/2025 ihr Neugeschäft eingestellt. Wer dort verkauft hat, bleibt an Nutzungsentgelte und einen Anbieter gebunden, dessen Zukunft offen ist. Verbraucherschützer und Fachpresse raten zunehmend ab.

So funktioniert das Finanzwert-Modell

Für wen eignet sich das?

Eigentümer in finanzieller Schieflage

Drohende oder laufende Zwangsversteigerung, gekündigte Kredite, Steuerschulden: Der Verkauf mit Rückkaufrecht stoppt den Druck und erhält die Chance aufs Eigentum.

Familien in Umbruchsituationen

Scheidung oder Erbauseinandersetzung: Ein Partner/Erbe wird ausgezahlt, der andere bleibt wohnen. Mehr dazu: Scheidung · Erbe.

Eigentümer mit geplatzter Anschlussfinanzierung

Wenn die Bank nicht verlängert und die Rate untragbar wird, verschafft der Verkauf mit Rückkaufrecht Zeit zum Neuordnen. Mehr dazu: Anschlussfinanzierung.

Klarheit in 60 Sekunden – anonym.

Drei kurze Fragen, keine persönlichen Daten. Sie erhalten sofort eine erste Einschätzung, ob Verkaufen-und-Bleiben für Sie funktioniert.

Weiterlesen: Scheidung · Erbe · Alle Ratgeber · Glossar
Rechtsgrundlagen: §§ 456 ff. BGB (Wiederkaufsrecht) · § 883 BGB (Vormerkung im Grundbuch) · § 566 BGB (Kauf bricht nicht Miete)
Autor: Niels Timon Fritze, Geschäftsführer der Finanzwert GmbH. Hinweis: Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Stand: Juli 2026.