Zwangsversteigerung · Hamburg
Zwangsversteigerung in Hamburg abwenden. Und zuhause bleiben.
Wir kaufen Ihre Immobilie diskret an und lösen Ihre Bank ab. Das Verfahren endet – und Sie wohnen weiter, mit notariell gesichertem Rückkaufrecht.
- Für Sie kostenfrei
- Notariell gesichert
- Antwort in 24 Stunden
- Diskret, ohne Inserat
So funktioniert es
Drei Schritte. Ein Zuhause, das bleibt.
Sie melden sich.
Ein Anruf oder das Formular genügt. Noch am selben Tag sagen wir Ihnen ehrlich, was möglich ist.
Wir lösen die Bank ab.
Nach Gutachten und Notartermin zahlen wir Ihre Schulden. Die Bank nimmt den Versteigerungsantrag in der Regel zurück.
Sie bleiben wohnen.
Als Mieter in Ihren vier Wänden – mit dem Recht, in 12 bis 24 Monaten zum vorab festen Preis zurückzukaufen.
Vom ersten Gespräch bis zur Ablöse der Bank vergehen meist zwei bis vier Wochen.
Was Sie jetzt tun
Post vom Amtsgericht? Jetzt zählt jede Woche.
Auch wenn der Termin schon feststeht, lässt sich die Versteigerung oft noch stoppen. Je früher Sie anrufen, desto mehr Spielraum bleibt.
Jetzt anrufen Täglich von 9 bis 21 Uhr · +49 160 97739289- 1Beschluss bereitlegen.Aktenzeichen und Termin stehen darauf. In Hamburg versteigert je nach Lage eines von acht Amtsgerichten – etwa Altona, Wandsbek oder Harburg.
- 2Fristen im Blick behalten.Ein Antrag auf einstweilige Einstellung ist nur binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich (§ 30a ZVG).
- 3Mit uns sprechen.Wir prüfen Ihren Fall kostenfrei und sagen Ihnen offen, ob und wie wir helfen können.
Warum Finanzwert
Sicherheit, die schwarz auf weiß steht.
Ob Altbauwohnung in Eimsbüttel oder Reihenhaus in Rahlstedt: Für Gespräch und Besichtigung kommen wir zu Ihnen nach Hause.
Notariell und im Grundbuch
Kaufpreis, Miete und Rückkaufrecht regelt der Notar. Ihr Rückkaufrecht wird im Grundbuch gesichert (§§ 456 ff. BGB).
Persönlich in Hamburg
Wir kommen zu Ihnen – von Altona bis Bergedorf. Kein Callcenter, sondern ein fester Ansprechpartner vom ersten Gespräch bis zum Notar.
Ein Unternehmen mit Namen
Finanzwert GmbH, HRB 18769 CB, Amtsgericht Cottbus. Geschäftsführer Niels Timon Fritze begleitet jeden Fall selbst.
Häufige Fragen aus Hamburg
Welches Gericht ist in Hamburg für die Zwangsversteigerung zuständig?
Hamburg hat keine zentrale Stelle: Je nach Lage der Immobilie ist eines von acht Amtsgerichten zuständig – Hamburg (Mitte), Altona, Barmbek, Bergedorf, Blankenese, Harburg, St. Georg oder Wandsbek. Welches es ist, steht auf Ihrem Beschluss.
Lässt sich die Versteigerung kurz vor dem Termin noch stoppen?
In vielen Fällen ja. Wird die Forderung der Bank vollständig abgelöst – etwa durch unseren Ankauf –, nimmt der Gläubiger den Antrag in der Regel zurück und das Verfahren wird eingestellt. Auch wenige Tage vor dem Termin lohnt sich der Anruf.
Was kostet mich das?
Nichts. Erstgespräch, unabhängiges Gutachten, Notar und Grundbucheintrag übernehmen wir – transparent im Kaufvertrag geregelt. Sie erhalten den vereinbarten Kaufpreis.
Erfahren Nachbarn oder mein Arbeitgeber davon?
Nein. Anders als die öffentliche Versteigerung läuft unser Ankauf ohne Inserat, ohne Bekanntmachung und ohne fremde Besichtigungen. Alles wird über den Notar abgewickelt.
Kostenlose Prüfung
Sprechen wir über Ihren Fall.
Vertraulich und unverbindlich. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden – meist noch am selben Tag.
- Ehrliche Einschätzung, auch wenn wir nicht helfen können
- Persönlicher Termin bei Ihnen in Hamburg
- Keine Kosten, keine Verpflichtung